Eintritts- und Benutzungsbedingungen des 3D-Parcours der Hegau Archers e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Mit dem Betreten des 3D-Parcours der Hegau Archers e. V. erkennt der Besucher diese Eintritts- und Benutzungsbedingungen sowie die Parcoursordnung als verbindlich an.
Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Schütze ist für die sichere Handhabung seiner Ausrüstung sowie für die von ihm abgegebenen Pfeile selbst verantwortlich.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die Schäden aus der Ausübung des Bogensports abdeckt, wird dringend empfohlen.
Das Gelände befindet sich teilweise in natürlichem und unebenem Gelände. Besucher haben auf waldtypische Gefahren wie Wurzeln, Astbruch, rutschige Wege, Zecken sowie witterungsbedingte Risiken zu achten und sich entsprechend vorsichtig zu verhalten.
§ 2 Eintritt und Öffnungszeiten
Die Eintrittskarte berechtigt zum Betreten und zur Nutzung des Parcours am auf der Karte angegebenen Tag innerhalb der gültigen Öffnungszeiten.
Der Verein behält sich vor, den Parcours oder einzelne Bereiche aus Sicherheitsgründen, insbesondere bei Sturm, Gewitter, Feuer, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Gefahrenlagen, vorübergehend oder vollständig zu schließen.
Muss die Nutzung nach Beginn aus Gründen eingestellt werden, die der Verein nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises.
§ 3 Verhalten gegenüber Tieren
Die auf dem Gelände der Lochmühle befindlichen Tiere dürfen ausschließlich im ausdrücklich hierfür vorgesehenen Bereich des Streichelzoos berührt werden.
Das Füttern von Tieren ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt wird.
Besucher haben sich in der Nähe von Tieren ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten. Das Erschrecken, Reizen oder Belästigen von Tieren ist untersagt.
Das Schießen auf lebende Tiere ist strengstens untersagt.
Für schuldhaft verursachte Schäden an Tieren oder Einrichtungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Anweisungen und Hausrecht
Den Hinweisen auf Schildern und Informationstafeln sowie den Anweisungen des Personals der Lochmühle und der beauftragten Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten.
Das Hausrecht wird durch die Hegau Archers e. V. sowie durch die Lochmühle ausgeübt.
§ 5 Eintrittskontrolle
Besucher sind verpflichtet, ihre gültige Eintrittskarte auf Verlangen vorzuzeigen.
Wer ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, kann des Geländes verwiesen werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Zusätzlich kann der reguläre Eintrittspreis nachgefordert werden.
§ 6 Minderjährige
Personen unter 18 Jahren dürfen den Parcours nur in Begleitung einer volljährigen und aufsichtspflichtigen Person nutzen.
Die Begleitperson ist für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht verantwortlich.
§ 7 Sicherheits- und Parcoursregeln
Es sind Gruppen von maximal sechs Personen zu bilden, um einen sicheren und geordneten Ablauf auf dem Parcours zu gewährleisten.
Die ausgewiesenen Wege und Laufwege sind einzuhalten. Abkürzungen sowie das Betreten gesperrter Bereiche sind untersagt.
Geschossen werden darf ausschließlich von den vorgesehenen Abschusspflöcken.
Den Markierungen für die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ist Folge zu leisten:
Rot: Erfahrene Schützen sowie Compound-Bögen
Blau: Fortgeschrittene Schützen
Gelb: Einsteiger und Kinder
Während des Schießens müssen sich alle Personen hinter dem Schützen aufhalten.
Jeder Schütze hat vor jedem Schuss sicherzustellen, dass sich niemand im Gefahrenbereich befindet. Ein Schuss darf nur erfolgen, wenn der Bereich vollständig frei ist.
Bei der Pfeilsuche ist besondere Vorsicht geboten. Es darf erst gesucht werden, wenn sichergestellt ist, dass kein weiterer Schütze schießt.
Es darf ausschließlich auf die vorgesehenen Ziele geschossen werden.
Das Schießen auf Tiere, Schilder, Pflöcke, Wegmarkierungen, Einrichtungen oder sonstige Gegenstände ist untersagt.
Das Schießen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist untersagt.
Es dürfen nur technisch einwandfreie Bögen, Pfeile und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden.
Jagdspitzen, Broadheads sowie vergleichbare jagdliche Pfeilspitzen sind auf dem gesamten Parcours strengstens untersagt.
Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.
Verstöße gegen Sicherheitsregeln können zum sofortigen Platzverweis sowie zu einem zeitweisen oder dauerhaften Parcoursverbot führen.
§ 8 Haftung
Der Verein haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Verein nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Unfälle, Schäden oder besondere Vorkommnisse sind dem Verein oder dem Personal der Lochmühle möglichst zeitnah zu melden.
Die Teilnahme am Parcours erfolgt im Rahmen eines sportlichen Eigenrisikos in einer naturnahen Anlage mit erhöhtem Verletzungsrisiko.
§ 9 Witterung und Geländebeschaffenheit
Witterungsbedingt kann es auf dem Parcours zu Rutschgefahr, eingeschränkter Sicht oder sonstigen Gefahren kommen. Besucher haben ihre Geschwindigkeit und ihr Verhalten den jeweiligen Bedingungen anzupassen.
Insbesondere sind Absperrungen zu beachten sowie geeignetes und festes Schuhwerk zu tragen.
§ 10 Fotografieren und Filmen
Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Lochmühle beziehungsweise des Vereins.
Beim Fotografieren von Tieren dürfen keine Blitzgeräte verwendet werden.
§ 11 Verlust von Gegenständen
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Verein nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Platzverweis
Wer gegen diese Benutzungsbedingungen verstößt, andere Besucher gefährdet oder Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises des Geländes verwiesen werden.
Das Hausrecht sowie weitergehende Ansprüche des Vereins bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Schadenersatz
Jeder Besucher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an Personen, Tieren, Einrichtungen, Zielen, Ausrüstungsgegenständen oder sonstigem Eigentum.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Eintritts- und Benutzungsbedingungen gelten ab ihrer Veröffentlichung in der jeweils aktuellen Fassung.
