Vereinsaktivitäten und Arbeitseinsätze

Liebe Mitglieder,

der aktuellen Baden-Württemberg Verordnung nach, dürfen ab dem 02.11.2020 (vorläufig auf 4 Wochen festgelegt) keine Vereinsaktivitäten mehr stattfinden.

Dadurch entfallen die geplanten Termine wie z.B. der Arbeitseinsatz am 07.11.2020 sowie die Trainingseinheiten/Stammtisch-Veranstaltungen.

Die aktuell festgehaltenen Maßnahmen beschränken die Parcours-Nutzung wie folgt:

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:
[…]
– Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. […]

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/

Die Verordnung ist derzeit noch nicht aktualisiert, daher der Hinweis:
Die ab dem 02.11.2020 stattfindenden Parcours-Begehungen dürfen nur als privater Individualsport durchgeführt werden. Dabei muss geachtet werden, dass der Abstand eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung werden Maßnahmen ergriffen.

Über Neuerungen werden wir euch erneut informieren.

Bleibt gesund und bis die Tage
Eure Hegau Archers Vorstandschaft