Aktuelles zur Parcoursnutzung ab dem 02.11.2020 (Update 17.01.2022)

Liebe Vereinsmitglieder,

Liebe Parcoursbesucher,

die stetig steigenden Infektionszahlen und auch die steigende Zahl von Patienten, die intensivmedizinische Betreuung benötigen, machen weitere Einschränkungen erforderlich, damit sich das Virus nicht weiter unkontrolliert und explosionsartig verbreitet. Der Bund und die Länder haben sich daher – ab Montag den 02.11.2020, auf weitere harte Einschnitte geeinigt.

Update 17.01.2022: Nutzung des 3D-Parcours

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung gelten folgende Zutrittsregeln voraussichtlich bis zum 01.02.2022:

Sport in Sportstätten und Sportanlagen im Freien

Basisstufe – ohne weitere Regelungen

Warnstufe 3G Regel

Alarmstufe 2G Regel

Alarmstufe II 2G Regel

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf (Seite 8)

Des Weiteren gibt es hier eine erweiterte Übersicht zu den verschiedenen Regelungen als Sportler und Zuschauer:

Quelle: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

Update 30.03.2021: Nutzung des 3D-Parcours

Derzeit gilt noch die alte Verordnung BW, gültig ab dem 01.03.2021. Es dürfen demnach ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört, den Parcours begehen. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Die Abstandregelungen sind entsprechend einzuhalten. Sollte es hier zu Lockerungen kommen, werden wir Euch selbstverständlich informieren

Hier ein großes Lob an alle Mitglieder und Besucher. Tatsächlich haben sich Bürger aus Eigeltingen bei uns per Email oder per Telefon gemeldet, welche die Einhaltung der Vorgaben bemerkt und für Vorbildlich erklärt haben. Wir stehen also unter Aufsicht und bitten Euch, die Maßnahmen weiterhin einzuhalten

Update 16.12.2020

Sport und Bewegung im Freien mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen findet ihr unter §1b der Coronaverordnung von Baden Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Wir bitten deshalb alle Nutzer des 3D-Parcours und des Einschießplatzes um folgende Maßnahmen, welche unbedingt eingehalten werden müssen.

Die Nutzung des Einschießsplatzes / Parcours ist nur erlaubt wenn:

  1. der Bogensport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts durchgeführt wird
  2. der Abstand beim Einschießen oder am Pflock / Ziel ist mit 1,5 m unbedingt einzuhalten
  3. der Abstand beim Gehen zum nächsten Ziel ist mit mind. 1,5 m einzuhalten
  4. sind noch 1 oder 2 Schützen am Ziel beschäftigt, muss unbedingt der Mindestabstand der Wartenden – hier ist der Wartezone am Infoschild zu nennen- einzuhalten
  5. die Kosten der Parcoursnutzung ist am oder im Restaurant zu begleichen, die Datenerhebung für alle Nutzer des Parcours (auch Mitglieder der Hegau Archers) mit „Name, Adresse etc.“ ist hier ebenfalls zu hinterlassen
  6. die Einhaltungen werden von uns kontrolliert
  7. bei Zuwiderhandlungen wird ein Parcoursverbot nach der gültigen Satzung der Hegau Archers ausgesprochen

Wir appellieren hier an alle Bognerinnen und Bogner, diese Maßnahmen unbedingt einzuhalten, damit der Parcours geöffnet bleiben darf.

Wir wünschen Euch viel Spaß und bleibt gesund,

Die Vorstandschaft der Hegau Archers